An-, Ab- und Ummelden einer Haupt- oder Nebenwohnung in Homberg (Efze)
Abmeldung des Wohnsitzes
- Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, ist eine Abmeldung laut Meldegesetz nicht mehr erforderlich.
Die Abmeldepflicht besteht aber weiterhin
- wenn Sie ins Ausland verziehen
- wenn Sie Ihre Nebenwohnung in der Bundesrepublik Deutschland aufgeben
Anmeldung bzw. Ummeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung
- Sie sind verpflichtet innerhalb einer Woche sich an- bzw. umzumelden. Die Abmeldung der vorherigen Wohnung wird von der neuen Meldebehörde veranlasst.
Folgende Unterlagen sind bei der An-, Ab- und Ummeldung mitzubringen
- Bei gemeinsamen Sorgerecht ist die Unterschrift des zweiten Sorgeberechtigten bzw. eine beglaubigte Vollmacht oder ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht erforderlich
- Ausweisdokumente ( Bundespersonalausweis, Reisepass, Kinderreisepass etc. )
- Kfz-Schein ( Gebühr 10,70 €) ( kann nur geändert werden bei Umzügen innerhalb des Schwalm-Eder-Kreis )
Ansprechpartner
Abteilung: Bürgerbüro
Straße: Obertorstraße 1
Fax: 05681/994-295
E-Mail: buergerbuero@homberg-efze.de
Michaela Bornkessel
Abteilung: Bürgerservice
Telefon: 05681 / 994-136
E-Mail: michaela.bornkessel@homberg-efze.de
Tina Flemming
Abteilung: Bürgerservice
Telefon: 05681 / 994-132
E-Mail: tina.flemming@homberg-efze.de
Erwin Haas
Abteilung: Bürgerservice/Forst
Telefon: 05681 / 994-131
E-Mail: erwin.haas@homberg-efze.de
Birgit Lippmann
Abteilung: Bürgerservice
Telefon: 05681 / 994-137
E-Mail: birgit.lippmann@homberg-efze.de
Andrea Vogtmann
Abteilung: Bürgerservice
Telefon: 05681 / 994-135
E-Mail: andrea.vogtmann@homberg-efze.de
Die Öffnungszeiten
Montag, Dienstag & Mittwoch
7 bis 16 Uhr
Donnerstag
7 bis 18 Uhr
Freitag
7 bis 12.30 Uhr




27.-29.
Juni
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